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Das Hörzentrum

KOSTENÜBERNAHME FÜR HÖRGERÄTE

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Preise

Mein Hörakustik-Fachbetrieb ist unabhängig und zudem in vielfältigen Organisationen exzellent vernetzt. Die Bandbreite dieser Zusammenschlüsse ist so groß, dass ich stets ein optimales Preis- / Leistungsverhältnis garantieren kann. Der Preis ergibt sich aus dem Hörgerätewert und der umfangreichen Dienstleistung unseres Leistungsangebots. Nach einer Messung und einem individuellem Beratungsgespräch, wird eine genaue Empfehlung ausgesprochen. Wir bieten Ihnen an, die empfohlenen Hörgeräte in gewohnter Umgebung auszuprobieren.

Sie können bis zu 1500,– € Zuzahlung für Ihre neuen Hörgeräte erhalten.

Wenn Sie ein neues Hörgerät benötigen und sich fragen, ob die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, lautet die Antwort grundsätzlich: Ja, vorausgesetzt, Sie haben ein ärztliches Rezept. Besitzen sie bereits Hörsysteme die älter als sechs Jahre sind, kann je nach Krankenkasse und Folgeversorgungsgrund, auf das Rezept verzichtet werden. Deutsche gesetzliche Krankenkassen decken die Kosten für ein Hörgerät bis zu einem festgelegten Betrag vollständig ab. Wenn der Preis für das Hörgerät diesen Betrag übersteigt, wird der Aufpreis für den Mehrwert berechnet und es entsteht ein privater Eigenteil. Die genaue Höhe der Kostenübernahme für Hörgeräte hängt von verschiedenen Voraussetzungen und Faktoren ab. Wir stehen Ihnen hier mit umfassenden Informationen zur Seite. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Bezahlung per Mobiltelefon
Adresse

Berliner Chaussee 4

15749 Mittenwalde

Kontakt

Öffnungszeiten

MO | DI | DO von 09:00 - 16:30 Uhr

MI | FR           von 09:00 - 14:00 Uhr

Weitere Termine gern nach Vereinbarung.

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